Aktuelle Entwicklungen im Übernahmerecht
Handhabung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot
Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot geleistet werden, sind in einem ersten Schritt vom Anbieter zu bewerten. In einem zweiten Schritt muss die Prüfstelle die Angemessenheit dieser Bewertung überprüfen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 2010 in SachenQuadrant AG, Erw. 7.3 f.). Zur Einhaltung der Best Price Rule hat die Prüfstelle eine positive Zusicherung abzugeben und führt entsprechende Prüfungshandlungen durch (vgl. Schweizer Prüfungsstandard 880: Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten, Rz 54). An der letzten Kommissionssitzung hat die Übernahmekommission bekräftigt, diese Praxis analog anzuwenden auf Leistungen aus Mitarbeiterbeteiligungsplänen der Zielgesellschaft, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Angebot angepasst werden. Als Anpassung gilt namentlich auch ein durch einen Kontrollwechsel ausgelöstes oder beschleunigtes Vesting.
Tätigkeitsbericht 2022
Die Übernahmekommission hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2022 veröffentlicht.
Zum Tätigkeitsbericht gelangen Sie hier.