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Praxis zu Art. 15 Abs. 4 UEV

Erneute Ansetzung der Angebotsfrist nach Veröffentlichung der zwischenzeitlich eingeholten Fairness Opinion

Erneute Ansetzung der Angebotsfrist von 10 Börsentagen durch die UEK nach Veröffentlichung der in Folge eines FINMA-Beschwerdeverfahrens erstellten Fairness Opinion sowie des diesbezüglich ergänzten Angebotsprospekts und der Ergänzungen zum Verwaltungsratsbericht.

Verlängerung der Angebotsfrist um weitere 5 Börsentage nach Ergänzung des bereits veröffentlichten Verwaltungsratsberichts

Wurde der Bericht des Verwaltungsrats zusammen mit der Änderung des Angebots veröffentlicht und die Angebotsfrist demzufolge auf fünf Börsentage nach Veröffentlichung verlängert, und muss danach der Bericht des Verwaltungsrats aufgrund einer Verfügung der UEK ergänzt werden, muss der Zeitplan nochmals angepasst und das Angebot nach Publikation der Ergänzung zum Bericht des Verwaltungsrats nochmals mindestens fünf Börsentage offenbleiben.