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Praxis zu Art. 18 UEV Allgemein

Verbot der Veröffentlichung nur im Ausnahmefall

Das vorgängige Verbot der Publikation eines Angebotsdokuments als Folge einer antizipierten Prüfung ohne entsprechendes Gesuch der publizierenden Partei ist nur in Ausnahmefällen denkbar. Nach der übernahmerechtlichen Konzeption dürfen Angebotsdokumente auch ohne eine vorgängige Prüfung durch die UEK publiziert werden.