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Praxis zu Art. 24 Abs. 3 UEV

Keine Pflicht zur Veröffentlichung der letzten drei Jahresberichte bei neu gegründeter Gesellschaft

Die Pflicht zur Veröffentlichung der letzten drei Abschlüsse entfällt, wenn die Gesellschaft, deren Effekten zum Tausch angeboten werden, erst im Jahr des Angebots neu gegründet wurde und noch über keinen Abschluss verfügt.