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Praxis zu Art. 34 Abs. 1 UEV

Inhalt bei Erhöhung der Break Fee

Besteht die Änderung des Angebots (unter anderem) in der Erhöhung der Break Fee, sind im neuen Bericht des Verwaltungsrats auch die Gründe aufzuführen, warum der Verwaltungsrat diese höhere Break Fee vereinbart hat.

Zu den allgemeinen Voraussetzungen der Vereinbarung einer Break Fee vgl. die Praxis und Kommentierung zu Art. 1 UEV.