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Praxis zu Art. 8 Abs. 3 UEV

Zeitpunkt der Voranmeldung ohne Relevanz für die Qualifizierung als freiwilliges oder Pflichtangebot

Der Zeitpunkt der Voranmeldung ist nicht massgebend für die Qualifizierung des Angebots als freiwilliges oder Pflichtangebot. Wird die Schwelle von 33 1/3% nach Veröffentlichung der Voranmeldung für ein freiwilliges Angebot, aber vor Veröffentlichung des Angebotsprospekts überschritten, untersteht das Angebot den Bestimmungen über Pflichtangebote.