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Praxis zu UEK-Rundschreiben Nr. 2, Rz. 9

Liquiditätskriterien nach altem Recht – UEK-Mitteilung Nr. 2 vom 3. September 2007

Gemäss Mitteilung Nr. 2 (anwendbar auf alle Angebote, die bis zum 31. März 2009 veröffentlicht wurden) wurde ein Titel als liquid angesehen, wenn er während 60 Börsentagen vor Publikation des Angebots bzw. der Voranmeldung an mindestens 30 Tagen gehandelt wird. Die Berücksichtigung anderer Kriterien, insb. der während der Referenzperiode gehandelten Volumen, wurde jedoch vorbehalten: "Die UEK behält sich jedoch vor, nicht nur dieses eine Kriterium zu berücksichtigen, falls die Umstände dies rechtfertigen. Die UEK zieht insbesondere in Betracht, auch die während der Referenzperiode gehandelten Volumen zu berücksichtigen."

Entscheid ergangen vor Inkrafttreten der neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetzgebung am 1. Januar 2016Verfügung 403/02 vom 16. März 2011 in Sachen Harwanne Compagnie de participations industrielles et financières SA, Erw. 2, Rz. 6-18

(in casu Praxisänderung, d.h., erstmals Mitberücksichtigung anderer Kriterien i.S. des Vorbehalts, indem zusätzlich zur Anzahl Tage, an denen der Titel gehandelt wurde, auch Handelsvolumina, Besonderheiten der Bilanz und der Natur der Zielgesellschaft sowie der Mangel an Verfügbarkeit aktueller Unternehmensinformationen berücksichtigt wurden; Liquidität verneint, da mangels hinreichender Preisbildung kein Aktienkurs vorliege, der den Wert der Zielgesellschaft zuverlässig widerspiegle; bestätigt in Verfügung FINMA vom 6. April 2009 in Sachen Harwanne, Erw. C, Rz. 31-43)