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Praxis zu Art. 19 Abs. 1 UEV

Anforderungen an freiwillige Zusatzinformationen im Angebotsprospekt

Nimmt der Anbieter freiwillige Informationen im Angebotsprospekt auf, haben diese dem Gebot der Transparenz zu genügen. Erweisen sich die freiwilligen Informationen als unvollständig, ist der Angebotsprospekt entsprechend zu ergänzen.