Volltext anzeigen Nur Überschriften anzeigen
Nur kommentierte Artikel zeigen Alle Artikel zeigen
Alle Praxis-Leitsätze zeigen Alle Praxis-Leitsätze verbergen
loading

Praxis zu Art. 24 Abs. 7 UEV

Gleichwertige Kotierungsvoraussetzungen an ausländischer Börse

Die Kotierung an einer ausländischen Börse wird als mit derjenigen an der schweizerischen Börse gleichwertig angesehen, wenn die ausländische Börse die Anforderungen der Federation of European Stock Exchanges (FESE) und der World Federation of Exchanges (WFE) erfüllt.