Neueste übernahmerechtliche Entscheide
Verfügung 781/01 vom 10. März 2021 in Sachen Santhera Pharmaceuticals Holding AG
Mit Verfügung 781/01 vom 10. März 2021 in Sachen Santhera Pharmaceuticals Holding AG hat die Übernahmekommission festgestellt, dass das geplante Tauschangebot der Santhera Pharmaceuticals Holding AG bezüglich 100% ihrer an der SIX Swiss Exchange AG kotierten Wandelanleihe 2017 – 2022 im gesamten Nennwert von CHF 60'000'000 und die im entsprechenden Rückkaufinserat beschriebenen Bedingungen des Tauschangebots mit Ausnahme gewisser Punkte, für welche Ausnahmen gewährt worden sind, dem UEK Rundschreiben Nr. 1 entsprechen.
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Verfügung 780/01 vom 19. März 2021 in Sachen ams AG
Mit Verfügung 780/01 vom 19. März 2021 in Sachen ams AG hat die Übernahmekommission das Rückkaufprogramm von ams AG betreffend ihre Wandelanleihen von den Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote freigestellt.
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Verfügung 750/02 vom 5. März 2021 in Sachen Schmolz + Bickenbach AG
Mit Verfügung 750/02 vom 5. März 2021 in Sachen Swiss Steel Holding AG (ehemals Schmolz + Bickenbach AG) hat die Übernahmekommission das Gesuch der Liwet Holding AG abgewiesen, dass festzustellen sei, dass Herr Martin Haefner/BigPoint Holding AG verpflichtet ist, ein Pflichtangebot für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Swiss Steel Holding AG mit einem Angebotspreis von CHF 0.45 oder CHF 0.37 je Namenaktie der Swiss Steel Holding AG zu unterbreiten.
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Verfügung 777/01 vom 12. Februar 2020 in Sachen AP Alternative Portfolio AG
Mit Verfügung 777/01 vom 12. Februar 2021 in Sachen AP Alternative Portfolio AG hat die Übernahmekommission das Rückkaufprogramm von AP Alternative Portfolio AG von den Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote freigestellt.
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Verfügung vom 2. Februar 2021 in Sachen PIERER Mobility AG
Mit Verfügung 774/01 vom 2. Februar 2021 in Sachen PIERER Mobility AG hat die Übernahmekommission die geplante Einführung einer opting out-Klausel bei der PIERER Mobility AG gutgeheissen, sofern die Transparenzvorschriften und die Stimmenmehrheit eingehalten werden.
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* Entscheid noch nicht in den Praxiskommentar von takeoverpractice.ch übernommen.