Auszug aus dem Bundesgesetz
über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel
(Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG)
vom 19. Juni 2015
Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2016
1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Begriffe
2. Titel: Finanzmarktinfrastrukturen
2. Kapitel: Handelsplätze, organisierte Handelssysteme und Strombörsen
1. Abschnitt: Handelsplätze
3. Titel: Marktverhalten
4. Kapitel: Öffentliche Kaufangebote
Art. 125 Geltungsbereich
Art. 127 Pflichten des Anbieters
Art. 128 Prüfung des Angebots
Art. 131 Zusätzliche Bestimmungen
Art. 134 Meldepflicht
Art. 139 Verfahren vor der Übernahmekommission
Art. 141 Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
5. Kapitel: Insiderhandel und Marktmanipulation
6. Kapitel: Instrumente der Marktaufsicht
Art. 145 Aufsichtsinstrumente gemäss FINMAG
1. Kapitel: Strafbestimmungen
Art. 153 Pflichtverletzungen durch die Zielgesellschaft
4. Titel: Straf- und Schlussbestimmungen
3. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
Art. 163 Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots
2. Kapitel: Schlussbestimmungen
Praxis zu Art. 26 lit. b FinfraG (vormals Art. 2 lit. b BEHG)
Berner Börse gilt als Börse im Sinne des Börsengesetzes
Die Berner Börse (BX Berne eXchange) gilt als Börse im Sinne von Art. 26 lit. b FinfraG (vormals Art. 2 lit. b BEHG).
Sachverhalt:
A. Fortimo Group AG (Fortimo oder Zielgesellschaft) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in St. Gallen. Fortimo und die von Fortimo beherrschten Gesellschaften (Fortimo Gruppe) sind in der Entwicklung sowie dem Halten und dem Verkauf von Wohnimmobilien tätig. Die Fortimo Gruppe ist in der ganzen Deutschschweiz, mit Schwerpunkt in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell AR, Aargau, Zürich, Luzern und Bern aktiv. Das Aktienkapital von Fortimo beträgt CHF 1'538'514, eingeteilt in 1'538'514 vollständig liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 (Fortimo-Aktie). Fortimo verfügt zudem über genehmigtes Aktienkapital im Umfang von CHF 300'000, welches mit Generalversammlungsbeschluss vom 3. April 2012 eingeführt wurde und den Verwaltungsrat ermächtigt – gegebenenfalls unter Ausschluss des Bezugsrechts – das Aktienkapital bis 31. März 2014 um höchstens 300'000 voll zu liberierenden Fortimo-Aktien zu erhöhen. Sodann verfügt Fortimo über ein unbefristetes bedingtes Aktienkapital im Umfang von CHF 40'000 zwecks Zuteilung von neuen Fortimo-Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und weitere berechtigte Personen gemäss einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Bisher wurden aus diesem bedingten Kapital insgesamt 16'014 voll liberierte Fortimo-Aktien ausgegeben. Die Fortimo-Aktien sind seit dem 29. April 2010 an der Berne eXchange (BX) kotiert (BX: FOGN). Die Statuten von Fortimo enthalten eine Opting Out-Klausel, welche vor der Börsenkotierung eingeführt wurde.
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