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Praxis zu Art. 124 Abs. 1 FinfraV (vormals Art. 55c Abs. 1 BEHV)

Sinn und Zweck der Black-out-Perioden

Mit den Black-out-Perioden soll verhindert werden, dass ein Anbieter als Marktteilnehmer auftritt, während er über nicht allgemein zugängliche, preissensitive Informationen verfügt. Damit sollen die Transparenz des Handels und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer sichergestellt werden.