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Praxis zu Art. 32 UEV Allgemein

Analoge Anwendung auf Interessenkonflikte bei den Organen der Anbieterin

Die Regeln für den Verwaltungsrat der Zielgesellschaft zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäss Art. 32 UEV können mutatis mutandis auch bei Interessenkonflikten bei den Organen der Anbieterin beigezogen werden.