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Praxis zu UEK-Rundschreiben Nr. 1, Rn 32

Angabe des Gesamtvolumens des Rückkaufangebots auf Formular

Bei der Angabe des Gesamtvolumens des Rückkaufangebots in Ziffer 2.3 des Formulars "Meldung eines Rückkaufprogramms" ist nicht nur der Frankenbetrag, sondern stets auch die (maximale) Anzahl der zurückzukaufenden Beteiligungspapiere zu bestimmen.