UEK-Rundschreiben Nr. 4: Zustellung an die bedeutenden Medien
vom 20. November 2015
Am 1. Januar 2016 trat die Revision der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote vom 19. Oktober 2015 (Übernahmeverordnung, UEV) in Kraft. Infolgedessen müssen Inserate und andere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Dokumente nicht mehr in den Zeitungen veröffentlicht werden. Die elektronischen Kommunikationsmittel werden zu diesem Zweck neu breiter eingesetzt.
Gemäss Art. 7 Abs. 1 UEV veröffentlicht der Anbieter nunmehr die Voranmeldung sowie alle übrigen Mitteilungen, auf welche letztere Bestimmung anwendbar ist, indem er sie
- auf seiner Website oder auf einer für das öffentliche Angebot bestimmten Website aufschaltet;
- den bedeutenden schweizerischen Medien, den bedeutenden in der Schweiz aktiven Presseagenturen sowie den bedeutenden in der Schweiz aktiven elektronischen Medien, welche Börseninformationen verbreiten (Informationsdienstleister), zustellt; und
- der Übernahmekommission zustellt.
Auf Wunsch der Marktteilnehmer erstellt die Übernahmekommission eine entsprechende Liste der bedeutenden schweizerischen Medien i.S.v. Art. 7 Abs. 1 Bst. b UEV:
- Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)
- Radio Télévision Suisse (RTS)
- Radiotelevisione svizzera (RSI)
- SWI swissinfo.ch
- Neue Zürcher Zeitung
- Tages-Anzeiger
- Der Bund
- Le Temps
- L’AGEFI
- Corriere del Ticino
- awp Finanznachrichten (AWP)
- Reuters
- Bloomberg
Die Veröffentlichung im Hinblick auf Art. 7 Abs. 1 Bst. b UEV gilt als erfolgt, wenn der vollständige Text einer Mitteilung per E-Mail oder Telefax an sämtliche in Rn 3 aufgezählten Medien versandt wurde, ohne eine Abwesenheits- oder Fehlermeldung erhalten zu haben.
Die Übernahmekommission behält sich das Recht vor, einen Nachweis für diese Veröffentlichung zu verlangen.
Der Urheber der Veröffentlichung kann diese Mitteilung auch anderen als den in Rn 3 des vorliegenden Rundschreiben aufgezählten Medien zustellen.
Dieses Rundschreiben ist auf alle nach Art. 7 UEV erfolgenden Veröffentlichungen ab dem 1. Januar 2016 anwendbar.
Symbolerklärungen
Kommentierte Bestimmung mit Praxis-Leitsätzen: Der nach rechts weisende Pfeil zeigt an, dass eine Praxis der Übernahmekommission bzw. der Beschwerdeinstanzen zur jeweiligen Bestimmung besteht, deren Essenz von takeoverpractice.ch in konzisen Praxis-Leitsätzen hervorgehoben wird.
Wichtige Hinweise zur Benutzung von takeoverpractice.ch
Von takeovepractice.ch abgedeckte Entscheide
Die von takeoverpractice.ch abgedeckte Entscheid-Praxis umfasst sämtliche publizierten Verfügungen der Übernahmekommission sowie Beschwerde-Entscheide der FINMA und des Bundesverwaltungsgerichts zum Schweizer Übernahmerecht seit dem 1. Januar 2009. Soweit darin ausdrücklich auf Empfehlungen und Entscheidungen verwiesen wird, die vor dem genannten Stichtag ergangen sind, erfasst takeoverpractice.ch auch diese ältere Praxis.
Praxiskommentar
In der Navigationsleiste kann unter "Praxiskommentar" auf die gesuchte Rechtsgrundlage (Gesetz, Verordnungen, UEK-Rundschreiben) zugegriffen werden.
Ein Mausklick in der linken Spalte auf den Titel einer mit dem entsprechenden Kommentar-Symbol markierte Rechtsnorm in der linken Spalte öffnet deren vollen Inhalt und zeigt mittels des entsprechenden Kommentar-Symbols an, zu welchen Absätzen der betreffenden Bestimmung Praxis-Leitsätze verfügbar sind.
Mit einem Mausklick auf den ausgewählten Absatz oder das entsprechende Kommentar-Symbol öffnet sich in der rechten Spalte das Praxiskommentar-Fenster. Darin wird zunächst eine Inhaltsübersicht über die zur entsprechenden Rechtsnorm behandelten Themen angezeigt. Dort kann wiederum mit einem Mausklick gezielt zu einem spezifischen Thema oder umfassend zu allen angezeigten Themen auf die entsprechenden Praxis-Leitsätze zugegriffen werden. Bei Bedarf können sodann aus dem betreffenden Praxis-Leitsatz separate Lightboxes mit den zugrundeliegenden Original-Entscheid-Auszügen geöffnet werden.
Ergänzend dazu besteht dort die Möglichkeit zum direkten Download des ganzen Entscheids sowie der übrigen auf der UEK-Website www.takeover.ch publizierten Dokumente der betreffenden Transaktion.
Rechtsgrundlagen
Auf der Seite "Praxiskommentar" kann unter "Rechtsgrundlagen" je auf die aktuellen übernahmerechtlichen Erlasse in .pdf-Form sowie auf die letzten Fassungen von inzwischen ausser Kraft gesetzten Normen zugegriffen werden. Dieser direkte Zugriff auf die Erlasstexte wird ergänzt durch nützliche Konkordanztabellen, in denen die ausser Kraft gesetzten mit den aktuell geltenden Rechtsnormen in Bezug gesetzt werden.
Suchfunktionen
In der Navigationsleiste können unter "Volltext-/Entscheidsuche" die folgenden drei Suchfunktionen benützt werden", deren Ergebnisse in einer übersichtlichen Darstellung mit entsprechender Kontext-Angabe angezeigt werden:
Volltextsuche: Suche nach einzelnen oder mehreren Begriffen oder Textstellen in allen Praxis-Leitsätzen, Entscheid-Auszügen und Rechtsgrundlagen.
Entscheidsuche: Suche nach allen Praxisleitsätzen und Entscheid-Auszügen, die zu einem Entscheid bzw. zu einer Transaktion verfügbar sind.
Suche auf der UEK-Website: Link auf die Suchfunktionen auf der UEK-Website www.takeover.ch.
Zitiervorschlag
takeoverpractice.ch – Art. x, Abs. y [Abkürz. Erlass], [URL-Adresse der zitierten Seite] (besucht am TT.MM.JJJJ),
Beispiel: vgl. takeoverpractice.ch - Art. 125 Abs. 1 FinfraG, https://www.takeoverpractice.ch/praxiskommentar/FinfraG/125-1- (besucht am 01.01.2016).
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