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Praxis zu Art. 46 FinfraV-FINMA (vormals Art. 44 BEHV-FINMA)

Abstellen auf den volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) von kotierten und liquiden Tauscheffekten

Gemäss Art. 24 Abs. 6 UEV in Verbindung mit Art. 46 FinfraV-FINMA ist bei kotierten und liquiden Effekten, die zum Tausch angeboten werden (oder bei einem vorausgegangenen Erwerb getauscht wurden), unter sinngemässer Anwendung von Art. 42 Abs. 2 FinfraV-FINMA auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der börslichen Abschlüsse der 60 Börsentage (VWAP) abzustellen.

Verfügung 651/05 vom 9. Mai 2017 in Sachen LifeWatch AG, Erw. 6.3.1, Rz. 26-30

(in casu wurde die Frage offen gelassen, ob bei einem konkurrierenden Tauschangebot auf den 60-Tages-WVAP vor der Voranmeldung des vorhergehenden Angebots oder des konkurrierenden Angebots abzustellen ist)

Pflicht zur Bewertung von nicht kotierten oder illiquiden Tauscheffekten

Demzufolge ist bei kotierten Effekten die Liquidität im Sinne des UEK-Rundschreibens Nr. 2 nicht nur in Bezug auf die Zielgesellschaft, sondern auch für die allenfalls zum Tausch angebotenen Effekten zu prüfen.

Verfügung 651/05 vom 9. Mai 2017 in Sachen LifeWatch AG, Erw. 6.3.1, Rz. 26-30

(in casu Liquidität im Sinne des UEK Rundschreibens Nr. 2 für die zum Tausch angebotenen an einer ausländischen Börse kotierten Effekten bejaht)

Verfügung 651/01 vom 17. Februar 2017 in Sachen LifeWatch AG, Erw. 4.1, Rz. 11 und Erw. 4.1.1, Rz. 13

(in casu Liquidität im Sinne des UEK Rundschreibens Nr. 2 für die zum Tausch angebotenen Effekten verneint)

Verfügung 639/01 vom 28. September 2016 in Sachen Looser Holding AG, Erw. 4.2.1, Rz. 20

(in casu Liquidität im Sinne des UEK-Rundschreibens Nr. 2 für die zum Tausch angebotenen Effekten bejaht).

Entscheid ergangen vor Inkrafttreten der neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetzgebung am 1. Januar 2016Verfügung 576/01 vom 29. September 2014 in Sachen Nobel Biocare Holding AG, Erw. 4.1, Rz. 9-11

(in casu Liquidität im Sinne des UEK-Rundschreibens Nr. 2 für die zum Tausch angebotenen Effekten bejaht). 

Entscheid ergangen vor Inkrafttreten der neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetzgebung am 1. Januar 2016Verfügung 573/01 vom 8. August 2014 in Sachen Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft AG, Erw. 4.1, Rz. 25-27

(in casu Liquidität im Sinne des UEK-Rundschreibens Nr. 2 für die zum Tausch angebotenen Effekten bejaht)

Entscheid ergangen vor Inkrafttreten der neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetzgebung am 1. Januar 2016Verfügung 476/01 vom 19. April 2011 in Sachen Schulthess Group AG, Erw. 4.1, Rz. 9-11

(in casu Liquidität im Sinne des UEK-Rundschreibens Nr. 2 für die zum Tausch angebotenen an einer ausländischen Börse kotierten Effekten bejaht)

Ausnahmen von der Pflicht zur Bewertung von nicht kotierten oder illiquiden Tauscheffekten

Vgl. dazu die Praxis und Kommentierung zu Art. 47 FinfraV-FINMA.

Angaben im Angebotsprospekt zur Bewertung von nicht-kotierten oder illiquiden Tauscheffekten

Zu den Angaben im Angebotsprospekt zur Bewertung nicht-kotierter oder illiquider Tauscheffekten, vgl. die Praxis und Kommentierung zu Art. 24 Abs. 6 UEV.