Aktuelle Entwicklungen im Übernahmerecht

26.11.2014

Anhörung betreffend Revision von Art. 6b und 44 UEV abgeschlossen

Die Übernahmekommission hat zwischen dem 4. August 2014 und dem 12. September 2014 eine Anhörung betreffend eine Revision von Art. 6b UEV (Veröffentlichung in den Zeitungen) und Art. 44 UEV (Veröffentlichung des Zwischenergebnisses) durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen enthielten zahlreiche Kritikpunkte sowie teilweise Gegenvorschläge. Die Übernahmekommission wird diese Stellungnahmen anlässlich der nächsten Revision der Übernahmeverordnung berücksichtigen, welche infolge Inkraftsetzung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FINFRAG) notwendig werden wird.

Zum Text der Stellungnahmen gelangen Sie hier.

04.08.2014

Anhörung betreffend Revision von Art. 6b und 44 UEV

Die Übernahmekommission führt eine Anhörung betreffend einer Revision von Art. 6b UEV (Veröffentlichung in den Zeitungen) und Art. 44 UEV (Veröffentlichung des Zwischenergebnisses) durch. Für die Veröffentlichung von Angebotsdokumenten in den Zeitungen gemäss Art. 6b UEV beabsichtigt die UEK, das zeitliche Auseinanderfallen von Veröffentlichungen in den elektronischen und den Printmedien von bis zu drei Börsentagen weitgehend zu eliminieren. Neu soll stattdessen zwingend die zeitgleiche Veröffentlichung von Angebotsdokumenten in den elektronischen und den Printmedien vorgesehen werden. Zeitversetzte Veröffentlichungen wären nach dem Revisionsentwurf nur noch aus wichtigen Gründen (wie namentlich zweck Einhaltung von Ad hoc-Publizitätsvorschriften) um maximal einen Börsentag (inklusive Samstage) zulässig. und Darüber hinaus gehende Verschiebungen der Publikation in den Printmedien wären nur noch mit vorgängiger Zustimmung der UEK zulässig. Hinsichtlich Art. 44 UEV beabsichtigt die UEK sodann, auf die provisorischen Veröffentlichungen des Zwischen- und Endergebnisses zu verzichten und zukünftig nur noch je eine Veröffentlichung des Zwischen- und Endergebnisses zu verlangen.

Die Anhörung dauert bis 12. September 2014.

Zum vollständigen Anhörungstext gelangen Sie hier.

30.06.2014

Änderung des UEK-Rundschreibens Nr. 3: Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten

Per 1. Juli 2014 tritt das revidierte UEK-Rundschreiben Nr. 3: Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten in Kraft. Die Übernahmekommission vereinfacht darin die Anforderungen an die vom Anbieter zu publizierenden Informationen bei Änderungen des Angebots bzw. Ergänzungen des Angebotsprospekts. Künftig muss der Bericht der Prüfstelle zur Änderung bzw. Ergänzung nicht mehr in der Publikation des Anbieters enthalten sein, sondern es kann unter Hinweis auf die erfolgte Prüfung die Internetseite angegeben werden, auf welcher der Prüfstellenbericht einsehbar ist.

Den Wortlaut des neuen UEK-Rundschreibens Nr. 3: Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten finden Sie hier.