Aktuelle Entwicklungen im Übernahmerecht

31.12.2015

Anpassung der UEK-Rundschreiben Nr. 1-3 sowie der Richtlinie betreffend die Interessenkonflikte / Neues UEK-Rundschreiben Nr. 4

Die UEK hat ihre Rundschreiben Nr. 1-3 sowie ihre Richtlinie betreffend die Interessenkonflikte von Mitgliedern und Mitarbeitenden der UEK im Hinblick auf das per 1. Januar 2016 in Kraft tretende FinfraG und dessen Ausführungsverordnungen formell angepasst.

Zudem hat die UEK das neue UEK-Rundschreiben Nr. 4, mit dem Titel "Zustellung an die bedeutenden Medien" verabschiedet. Ab 1. Januar 2016 müssen die Angebotsdokumente nicht mehr in den Zeitungen publiziert, dafür aber einem erweiterten Kreis von Medien zugestellt werden. Das neue UEK-Rundschreiben Nr. 4 definiert den Kreis der bedeutenden Medien in diesem Sinn.

Zu den aktualisierten / neuen Regularien gelangen Sie hier.

27.11.2015

FinfraG - Inkraftsetzung per 1. Januar 2016

Der Bundesrat hat am 25. November 2015 das Finanzmarktinfras-trukturgesetz (FinfraG) und die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Das FinfraG enthält die gesetzlichen Regeln über die öffentlichen Kaufangebote, welche materiell unverändert aus dem heutigen BEHG (Art. 22 ff.) überführt wurden. Die FinfraV enthält gewisse Ausführungsbestimmungen zu öffentlichen Kaufangeboten.

Zur Medienmitteilung des Bundesrats gelangen sie hier.

20.08.2015

Anhörung zur Revision der Übernahmeverordnung

Die Übernahmekommission hat mit Pressemitteilung vom 20. August 2015 eine Anhörung zur Revision der Übernahmeverordnung eröffnet. Die Revision umfasst im Wesentlichen die Abschaffung der Veröffentlichung der Angebotsdokumente in den Zeitungen und die Abschaffung der Pflicht zur Publikation einer Stellungnahme des Verwaltungsrats im Verfahren betreffend die Angebotspflicht (und vergleichbaren Verfahren). Die Anhörung dauert bis 18. September 2015.

Zu den Anhörungsunterlagen betreffend Revision der Übernahmeverordnung gelangen Sie hier.

20.08.2015

Vernehmlassung zur Finanzmarktinfrastrukturverordnung sowie zur Revision der Nationalbankverordnung

Mit Pressemitteilung vom 20. August 2015 haben sowohl die FINMA als auch die Nationalbank eine Vernehmlassung eröffnet. Die FINMA schickt die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV-FINMA) zur Umsetzung des neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG, siehe News Eintrag vom 19.06.2015) in die Vernehmlassung. Damit verbunden hat die Schweizerische Nationalbank eine Vernehmlassung zur Revision der Nationalbankverordnung bezüglich/hinsichtlich der Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen eröffnet. Beide Vernehmlassungen dauern bis am 2. Oktober 2015.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen betreffend Finanzmarktinfrastrukturverordnung gelangen Sie hier.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen betreffend Revision der Nationalbankverordnung gelangen Sie hier.

19.06.2015

FinfraG – Annahme durch das Parlament

Das eidgenössische Parlament hat in der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2015 den finalen Entwurf des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) angenommen. Mit dem FinfraG soll eine einheitliche, an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasste Regulierung der Finanzmarktinfrastruktur der Schweiz erreicht werden. Die Neuregelung beschlägt auch die gesetzlichen Regeln über die öffentlichen Kaufangebote, welche materiell unverändert vom heutigen BEHG (Art. 22 ff.) in das FinfraG (Art. 125 ff.) überführt werden. Daran anschliessend werden auch die entsprechenden Verordnungen zumindest formell angepasst werden müssen. Das FinfraG tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Zum finalen Gesetzestext des FinfraG gelangen Sie hier.
Zur Botschaft zum FinfraG gelangen Sie hier.
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.